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Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
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Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
Mundgerechte Nahrungszubereitung: Hierzu zählen die Tätigkeiten, die zur unmittelbaren Vorbereitung dienen, wie die portionsgerechte Vorgabe, das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel, z.B. das mundgerechte Zubereiten bereits belegter Brote, ebenso die notwendige Kontrolle der richtigen Essenstemperatur. Hierzu zählt nicht das Kochen oder das Eindecken des Tisches. Die Zubereitung von Diäten ist beim „Kochen“ zu berücksichtigen.
Nahrungsaufnahme: Hierunter fallen die Nahrungsaufnahme in jeder Form (fest, flüssig) sowie eine ggf. erforderliche Sondenernährung und die Verwendung bzw. der Umgang mit dem Essbesteck oder anderer geeigneter Geräte, um die Nahrung zum Mund zu führen, zu kauen und zu schlucken. »
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